EU-Kommission stoppt Gesetz gegen Greenwashing

EU-Kommission stoppt Gesetz gegen Greenwashing

Frau im Supermarkt

Am 20. Juni 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf zur sogenannten „Green Claims Directive“ offiziell zurückgezogen. Ziel des Gesetzes war es, irreführende Umweltversprechen von Unternehmen zu unterbinden und europaweit einheitliche Regeln für Nachhaltigkeitskennzeichnungen zu schaffen.

Die „Green Claims Directive“ sollte klare Anforderungen an freiwillige Umweltaussagen stellen – beispielsweise Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“. Geplant war, dass solche Aussagen künftig auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen und durch unabhängige Dritte überprüft werden müssen. Zudem sollte das Gesetz mehr Transparenz bei der Nutzung von Umweltsiegeln schaffen und in der gesamten EU einheitliche Standards einführen.

Bereits im März 2023 hatte die Kommission einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. In den folgenden Monaten wurde dieser im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten verhandelt.

Gründe für den Rückzug

Laut EU-Kommission sei der Vorschlag „nicht vereinbar mit der aktuellen Vereinfachungsagenda“. Kritisiert wurden unter anderem der bürokratische Aufwand und die Auswirkungen auf Kleinstunternehmen. Die EVP-Fraktion im EU-Parlament hatte zuvor angekündigt, dem Gesetz in seiner bisherigen Form nicht zuzustimmen.

Die Kommission erklärte, man wolle zunächst andere Regelungen wie die Richtlinie über umweltbezogene Produktinformationen („Right to Repair“, Ökodesign-Verordnung, etc.) voranstellen, bevor neue Initiativen auf den Weg gebracht würden.

Reaktionen

Der Rückzug wurde von Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden deutlich kritisiert. Sie sehen darin ein Signal gegen eine glaubwürdige Regulierung nachhaltiger Marktkommunikation und befürchten eine Schwächung des Green Deal insgesamt. Vertreter wirtschaftsnaher Fraktionen begrüßten den Schritt als Maßnahme zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Auswirkungen auf den Handel

Durch den Rückzug des Gesetzes bleibt der Umgang mit freiwilligen Umweltversprechen weitgehend unreguliert. Unternehmen können weiterhin Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ verwenden, ohne dass dies EU-weit überprüfbar oder vergleichbar wäre. Für Verbraucher:innen bleibt die Einordnung solcher Aussagen schwierig.

Auch für Händler, die sich glaubwürdig um nachhaltige Geschäftsmodelle bemühen, entstehen daraus Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen, die Greenwashing betreiben.

Praxisnahe Orientierung statt Bürokratie: Wie lokale Anbieter Nachhaltigkeit sichtbar machen können

Vor dem Hintergrund fehlender einheitlicher Vorgaben auf EU-Ebene rückt die Frage nach transparenter Nachhaltigkeitskommunikation umso stärker in den Fokus. Mit dem VSME-Standard (Voluntary SME Sustainability Reporting Standard) hat die EU bereits ein freiwilliges Rahmenwerk für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen, das eine vereinfachte, aber strukturierte Berichterstattung ermöglicht. Auch dieser Standard erfordert jedoch eine gewisse Einarbeitung und ist primär für Unternehmen gedacht, die aktiv über ihre Nachhaltigkeitsstrategie informieren möchten.

Der auf localshopguide.de entwickelte Local Green Score setzt bereits früher an: Er versteht sich nicht als Ersatz für umfassende Berichte, sondern als niedrigschwelliger und besonders praxisnaher Ansatz, um zentrale Nachhaltigkeitsaspekte sichtbar zu machen. Anhand von zehn klar definierten Kriterien bietet er eine erste Orientierung für Verbraucher:innen und eine einfache Möglichkeit für Betriebe, ihr Engagement strukturiert darzustellen – ohne bürokratischen Aufwand.